Das Thema „Dienstunfähigkeit“ wird von vielen Beamten noch immer verharmlost. Gerade nach der Lebenszeitverbeamtung wird hier gerne von einer „Vollkasko-Absicherung“ im Ernstfall ausgegangen. Die wenigsten Beamten wissen wirklich, wie hoch ihre Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit (DU) tatsächlich ausfallen würden. Auch die schlechte Versorgungssituation von Beamten auf Widerruf bzw. auf Probe ist vielen Betroffenen unbekannt. Um einen Einkommensverlust im Falle der DU auffangen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel nur dringend zu empfehlen.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Empfehlenswert ist diese Form der Arbeitskraftabsicherung für alle Beamten, Soldaten und beamtenähnlich Beschäftigte (z. B. Richter)
WAS MUSS MAN ZUM THEMA „DIENSTUNFÄHIGKEIT“ WISSEN?
Berufsunfähigkeit (BU) ist nicht Dienstunfähigkeit (DU). Beamte werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“ geschrieben. Dienstunfähig ist ein Beamter, „wenn er aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu tun”. Meist wird die Dienstunfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt. Auf dieser Basis wird der Beamte dann je nach Status (Beamter auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf) in den Ruhestand versetzt oder entlassen.
Neben der obig beschriebenen allgemeinen Dienstunfähigkeit gibt es noch spezielle Dienstunfähigkeiten z. B. für den Vollzugsdienst (Zoll, Polizei,...) oder den Feuerwehrdienst. Die spezielle Dienstunfähigkeit ist bei Beamten in besonderen Bereichen dann gegeben, wenn sie diese spezielle Tätigkeit nicht mehr ausüben können, dadurch die gewährten Besoldungszuschläge wegfallen und ein erheblicher Einkommensverlust entsteht, weil nur noch eine administrative und/oder verwaltende Tätigkeit ausgeübt werden kann. Die Besoldungsstufe bleibt zwar erhalten, aber durch eine Versetzung in den Innendienst fallen oft Besoldungszuschläge weg, die oft nicht weniger als 30 % der Dienstbezüge ausmachen.
BERUFSUNFÄHIGKEIT KANN JEDEN TREFFEN - AUCH BEAMTE
Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist z.B. bei Polizisten oder Feuerwehrleuten. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs-oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Dies lässt sich so auch auf die Dienstunfähigkeit der Beamten übertragen.
WAS IST VERSICHERT?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass sich der Versicherer der Einschätzung des Dienstherren eines Beamten beugt und dessen Entscheidung zur Dienstunfähigkeit übernimmt.
WANN LIEGT EINE DIENSTUNFÄHIGKEIT VOR?
Eine bedingungsgemäße Dienstunfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn ein Beamter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wurde. Zur Beantragung der Leistung muss die Entlassungs- bzw. Versetzungsurkunde beim Versicherer vorgelegt werden – je nach Anbieter kann evtl. auch eine Kopie des amtsärztlichen Zeugnisses ergänzend gefordert werden.
WIE BERECHNEN SICH DIE VERSICHERUNGSBEITRÄGE?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
Eine Dread Disease (Schwere Krankheiten) Absicherung ist die ideale Ergänzung zu einer Dienstunfähigkeitsver-sicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, erhalten Sie über die Dread Disease Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Personen mit Vorerkran-kungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Dienstun-fähigkeitsabsicherung sein.
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die dienstliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Gerade zur Anpassung des gewohnten Lebensumfeldes an eine Invalidität bedarf es oft großer Geldmittel (Umbau Haus, Pkw, etc.) die unabhängig davon aufzubringen sind, ob es Einschnitte im Einkommen gibt.
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen - z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim - nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Ergänzend zur Dienstunfähigkeitsversicherung sollte auch an eine Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Dienstunfähigkeitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der Höhe der abzusichernden Dienstunfähigkeitsrente mit berücksichtigt werden.